Strafzumessung
Festlegung der konkreten Strafe.
Bei der Strafzumessung bestimmt das Gericht innerhalb des gesetzlichen Rahmens die konkrete Strafe. Es wägt Umstände wie Schwere der Schuld, Beweggründe, Vorleben und Verhalten nach der Tat ab. Geständnis und Wiedergutmachung können mildernd wirken.
Die passenden Paragraphen
§ 46 StGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.