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Staffelmiete

Im Voraus festgelegte Mietstufen.

Bei der Staffelmiete wird im Mietvertrag vereinbart, dass die Miete zu bestimmten Zeitpunkten um feste Beträge steigt. Jede Staffel muss betragsmäßig ausgewiesen sein. Während der Laufzeit sind weitere Mieterhöhungen nach Vergleichsmiete ausgeschlossen.

Die passenden Paragraphen

§ 557a BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.