Indexmiete
Miete gekoppelt an den Verbraucherpreisindex.
Bei der Indexmiete entwickelt sich die Miete entsprechend dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex. Erhöhungen müssen in Textform mit Angabe der Indexänderung verlangt werden. Daneben sind Vergleichsmietenerhöhungen ausgeschlossen.
Die passenden Paragraphen
§ 557b BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.