Zum Inhalt springen

Mieterhöhung

Anhebung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der Vermieter kann die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, muss das aber begründen (z. B. mit Mietspiegel) und Fristen sowie die Kappungsgrenze einhalten. Du musst der Erhöhung zustimmen; prüfe sie vorher genau.

Die passenden Paragraphen

§ 558 BGB

Was du jetzt tun kannst

Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.