Mieterhöhung
Anhebung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der Vermieter kann die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, muss das aber begründen (z. B. mit Mietspiegel) und Fristen sowie die Kappungsgrenze einhalten. Du musst der Erhöhung zustimmen; prüfe sie vorher genau.
Die passenden Paragraphen
§ 558 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.