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Sparer-Pauschbetrag

Steuerfreibetrag für Kapitalerträge.

Bis zum Sparer-Pauschbetrag bleiben Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank stellst du sicher, dass bis zu dieser Grenze keine Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag.

Die passenden Paragraphen

§ 20 EStG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.