Sonderausgaben
Private Aufwendungen, die die Steuer mindern.
Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die das Gesetz zum Abzug zulässt – etwa Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden oder Kinderbetreuungskosten. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen in den vorgesehenen Grenzen.
Die passenden Paragraphen
§ 10 EStG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.