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Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)

Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich mit einem pauschalen Abgeltungsteuersatz besteuert, den die Bank einbehält. Bis zum Sparerpauschbetrag bleiben Erträge steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Die passenden Paragraphen

§ 43 EStG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.