Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)
Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich mit einem pauschalen Abgeltungsteuersatz besteuert, den die Bank einbehält. Bis zum Sparerpauschbetrag bleiben Erträge steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Die passenden Paragraphen
§ 43 EStG
Was du jetzt tun kannst
Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.