Sorgeerklärung
Gemeinsame Sorge unverheirateter Eltern.
Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter die alleinige Sorge. Durch eine gemeinsame, beurkundete Sorgeerklärung können beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge begründen. Andernfalls kann der Vater sie gerichtlich erstreben.
Die passenden Paragraphen
§ 1626a BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.