Elterliche Sorge
Recht und Pflicht, für das Kind zu sorgen.
Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge (Pflege, Erziehung, Aufenthalt) und die Vermögenssorge für das Kind. Verheiratete Eltern haben sie gemeinsam; bei unverheirateten Eltern bedarf die gemeinsame Sorge einer Sorgeerklärung oder gerichtlichen Entscheidung.
Die passenden Paragraphen
§ 1626 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.