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Außergewöhnliche Belastungen

Zwangsläufige hohe private Kosten steuerlich absetzbar.

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige, größere Aufwendungen, die anderen nicht entstehen – etwa Krankheits-, Pflege- oder Beerdigungskosten. Sie sind absetzbar, soweit sie eine zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

Die passenden Paragraphen

§ 33 EStG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.