Außergewöhnliche Belastungen
Zwangsläufige hohe private Kosten steuerlich absetzbar.
Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige, größere Aufwendungen, die anderen nicht entstehen – etwa Krankheits-, Pflege- oder Beerdigungskosten. Sie sind absetzbar, soweit sie eine zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
Die passenden Paragraphen
§ 33 EStG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.