Werbungskosten
Beruflich veranlasste Kosten, die die Steuer mindern.
Werbungskosten sind Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen – etwa Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildung. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen. Ohne Nachweis wird ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag angesetzt.
Die passenden Paragraphen
§ 9 EStG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.