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Solidaritätszuschlag

Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Seit 2021 entfällt er für die meisten Einkommensteuerpflichtigen wegen einer hohen Freigrenze; bei hohen Einkommen und bei der Kapitalertragsteuer fällt er aber weiter an.

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Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.