Einkommensteuer
Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen.
Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen erhoben, das sich aus sieben Einkunftsarten ergibt – etwa Arbeit, Kapital oder Vermietung. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen (Progression). Bis zum Grundfreibetrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Die passenden Paragraphen
§ 2 EStG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.