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Schuldverhältnis

Rechtsbeziehung, aus der eine Leistungspflicht folgt.

Ein Schuldverhältnis verpflichtet einen zur Leistung an einen anderen, etwa aus Vertrag oder Gesetz. Aus ihm ergeben sich Haupt- und Nebenpflichten, zum Beispiel Rücksicht auf die Rechte der anderen Seite. Es ist die Grundlage vieler Ansprüche.

Die passenden Paragraphen

§ 241 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.