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Schuldfähigkeit

Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich zu sein.

Schuldfähig ist, wer das Unrecht einer Tat einsehen und nach dieser Einsicht handeln kann. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Bei seelischen Störungen kann die Schuldfähigkeit ausgeschlossen oder vermindert sein, was die Strafbarkeit beeinflusst.

Die passenden Paragraphen

§ 20 StGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.