Schonvermögen
Geschütztes Vermögen im Bürgergeld.
Beim Bürgergeld bleibt ein bestimmtes Vermögen anrechnungsfrei (Schonvermögen). In der Karenzzeit zu Beginn des Bezugs gelten höhere Freibeträge. Auch eine angemessene selbst genutzte Immobilie und Altersvorsorge sind in Grenzen geschützt.
Die passenden Paragraphen
§ 12 SGB II
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.