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Auskunftsrecht (DSGVO)

Das Recht zu erfahren, welche Daten eine Stelle über dich gespeichert hat.

Nach der DSGVO darfst du von jedem Unternehmen Auskunft verlangen, welche Daten es über dich gespeichert hat, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden. Die Auskunft ist kostenlos und muss in der Regel innerhalb eines Monats erteilt werden.

Die passenden Paragraphen

Art. 15 DSGVO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.