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Prozesskostenhilfe (PKH)

Der Staat trägt die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn du sie nicht aufbringen kannst.

Für einen Gerichtsprozess gibt es Prozesskostenhilfe, wenn dein Einkommen niedrig ist und die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Die Kosten werden ganz oder in Raten übernommen. Den Antrag stellst du beim zuständigen Gericht – oft zusammen mit der Klage.

Die passenden Paragraphen

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.