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Beratungshilfe

Anwaltliche Beratung für wenig Geld bei geringem Einkommen.

Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, bekommt für außergerichtliche Beratung Beratungshilfe. Du zahlst beim Anwalt höchstens 15 Euro Eigenanteil; den Rest übernimmt die Staatskasse. Den Berechtigungsschein gibt es beim Amtsgericht deines Wohnorts.

Die passenden Paragraphen

§ 1 BerHG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.