Beratungshilfe
Anwaltliche Beratung für wenig Geld bei geringem Einkommen.
Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, bekommt für außergerichtliche Beratung Beratungshilfe. Du zahlst beim Anwalt höchstens 15 Euro Eigenanteil; den Rest übernimmt die Staatskasse. Den Berechtigungsschein gibt es beim Amtsgericht deines Wohnorts.
Die passenden Paragraphen
§ 1 BerHG
Was du jetzt tun kannst
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.