Pflegeversicherung
Soziale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.
Die soziale Pflegeversicherung leistet bei Pflegebedürftigkeit, gestaffelt nach Pflegegraden. Sie zahlt etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Leistungen für Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur stationären Pflege. Sie deckt aber nur einen Teil der Kosten.
Die passenden Paragraphen
§ 1 SGB XI
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.