Pflegegrad
Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5.
Der Pflegegrad (1 bis 5) bestimmt die Leistungen der Pflegeversicherung. Er richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit, den der Medizinische Dienst begutachtet. Gegen einen zu niedrigen Pflegegrad kannst du Widerspruch einlegen.
Die passenden Paragraphen
§ 15 SGB XI
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.