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Pfandrecht

Sicherungsrecht an einer Sache für eine Forderung.

Ein Pfandrecht gibt dem Gläubiger das Recht, sich wegen einer Forderung aus einer Sache zu befriedigen, etwa durch Verwertung. Es entsteht durch Vertrag oder kraft Gesetzes, zum Beispiel das Vermieterpfandrecht an eingebrachten Sachen.

Die passenden Paragraphen

§ 1204 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.