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Bürgschaft

Einstehen für die Schuld eines anderen.

Mit einer Bürgschaft verpflichtest du dich, für die Schuld eines anderen einzustehen, wenn dieser nicht zahlt. Die Bürgschaft bedarf der Schriftform. Eine den Bürgen finanziell krass überfordernde Bürgschaft kann sittenwidrig sein.

Die passenden Paragraphen

§ 765 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.