Parkverstoß
Unzulässiges Halten oder Parken.
Wer unzulässig hält oder parkt – etwa im Halteverbot, auf Gehwegen oder in zweiter Reihe – begeht eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungs- oder Bußgeld. Bei Behinderung oder Gefährdung kann das Fahrzeug abgeschleppt werden.
Die passenden Paragraphen
§ 12 StVO
Was du jetzt tun kannst
Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.