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Parkverstoß

Unzulässiges Halten oder Parken.

Wer unzulässig hält oder parkt – etwa im Halteverbot, auf Gehwegen oder in zweiter Reihe – begeht eine Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungs- oder Bußgeld. Bei Behinderung oder Gefährdung kann das Fahrzeug abgeschleppt werden.

Die passenden Paragraphen

§ 12 StVO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.