Verkehrszeichen
Amtliche Anordnungen im Straßenverkehr.
Verkehrszeichen sind verbindliche behördliche Anordnungen, die Ge- und Verbote regeln, etwa Vorfahrt, Geschwindigkeit oder Halteverbote. Sie gelten ab dem Zeitpunkt, an dem sie sichtbar aufgestellt sind. Gegen eine rechtswidrige Anordnung kann man unter Voraussetzungen vorgehen.
Die passenden Paragraphen
§ 39 StVO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.