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Pacht

Gebrauch und Fruchtziehung gegen Entgelt.

Bei der Pacht wird – anders als bei der Miete – nicht nur der Gebrauch, sondern auch die Nutzung der Erträge (Früchte) überlassen, etwa bei Landwirtschaft oder einer Gaststätte. Dafür wird ein Pachtzins gezahlt. Es gelten teils eigene Kündigungs- und Schutzregeln.

Die passenden Paragraphen

§ 581 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.