Früchte und Nutzungen
Erträge aus einer Sache oder einem Recht.
Früchte sind die Erträge einer Sache oder eines Rechts, etwa Ernte, Mieteinnahmen oder Zinsen. Nutzungen umfassen Früchte und die Vorteile des Gebrauchs. Wem die Nutzungen zustehen, ist etwa bei Pacht, Nießbrauch und Rückabwicklung wichtig.
Die passenden Paragraphen
§ 99 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.