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Mietspiegel

Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete.

Der Mietspiegel ist eine von der Gemeinde oder gemeinsam mit Interessenvertretern erstellte Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein qualifizierter Mietspiegel hat erhöhte Beweiskraft und dient als Begründung von Mieterhöhungen.

Die passenden Paragraphen

§ 558c BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.