Mietpreisbremse
Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietung.
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es gibt Ausnahmen, etwa für Neubauten. Mieter können eine zu hohe Miete rügen und zu viel Gezahltes zurückfordern.
Die passenden Paragraphen
§ 556d BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.