Kappungsgrenze
Höchstgrenze für Mieterhöhungen.
Bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen, in angespannten Wohnungsmärkten um höchstens 15 Prozent. Diese Kappungsgrenze schützt Bestandsmieter vor zu raschen Erhöhungen.
Die passenden Paragraphen
§ 558 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.