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Mietkaution

Sicherheit des Vermieters, höchstens drei Kaltmieten.

Die Kaution sichert Ansprüche des Vermieters (z. B. Schäden, offene Miete). Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen. Nach dem Auszug ist sie nach einer angemessenen Prüffrist zurückzuzahlen.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.