Mietminderung
Weniger Miete zahlen, wenn die Wohnung einen Mangel hat.
Hat die Wohnung einen Mangel, der ihren Gebrauch beeinträchtigt (z. B. Schimmel, Heizungsausfall), ist die Miete für die Dauer automatisch gemindert. Du musst den Mangel aber anzeigen und solltest die Miete unter Vorbehalt zahlen.
Die passenden Paragraphen
§ 536 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.