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Meinungsfreiheit

Grundrecht der freien Meinungsäußerung.

Die Meinungsfreiheit schützt das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Sie findet ihre Grenzen unter anderem in den allgemeinen Gesetzen, im Jugendschutz und im Recht der persönlichen Ehre. Werturteile sind weiter geschützt als unwahre Tatsachenbehauptungen.

Die passenden Paragraphen

Art. 5 GG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.