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Ehrverletzung (Beleidigung)

Angriff auf die persönliche Ehre.

Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind strafbare Angriffe auf die Ehre. Werturteile sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, herabwürdigende Schmähkritik und unwahre Tatsachenbehauptungen aber nicht. Daneben kommen zivilrechtliche Ansprüche in Betracht.

Die passenden Paragraphen

§ 185 StGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.