Kosten der Unterkunft (KdU)
Übernahme von Miete und Heizung.
Im Bürgergeld werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind. Bei zu hohen Kosten kann das Jobcenter nach einer Übergangszeit eine Kostensenkung verlangen. Die Angemessenheit richtet sich nach örtlichen Werten.
Die passenden Paragraphen
§ 22 SGB II
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.