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Kostenvoranschlag

Unverbindliche Schätzung der Kosten einer Leistung.

Ein Kostenvoranschlag ist meist eine unverbindliche Schätzung. Wird er wesentlich überschritten, muss der Unternehmer dich unverzüglich warnen. Ein ausdrücklich verbindlicher Voranschlag oder Festpreis bindet dagegen.

Die passenden Paragraphen

§ 650 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.