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Abnahme

Billigung eines Werks als vertragsgemäß.

Mit der Abnahme erklärst du ein Werk (z. B. Bau- oder Handwerkerleistung) als im Wesentlichen vertragsgemäß. Sie löst die Fälligkeit der Vergütung aus und lässt die Gewährleistungsfrist beginnen. Mängel solltest du bei der Abnahme vorbehalten.

Die passenden Paragraphen

§ 640 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.