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Betrug auf Kleinanzeigen-Portalen

Maschen gegen Käufer und, oft übersehen, gegen Verkäufer.

Neben der bekannten Masche gegen Käufer, die für nie gelieferte Ware zahlen, gibt es eine Masche gegen Verkäufer: Ein angeblicher Kaufinteressent will über einen sicheren Bezahldienst zahlen, meldet dann ein Problem und schickt einen Link auf eine gefälschte Bezahlseite. Dort soll der Verkäufer Bankdaten eingeben oder ein Konto verknüpfen, danach wird das Konto leergeräumt. Zum Unterscheiden: Die echte Bezahlfunktion einer Plattform läuft immer innerhalb der Plattform, nie über einen zugeschickten externen Link.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.