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Kindeswohl

Oberster Maßstab in Kindschaftssachen.

Das Kindeswohl ist der zentrale Maßstab bei allen Entscheidungen über Sorge und Umgang. Gerichte und Jugendämter orientieren sich daran, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht – nicht an den Wünschen oder dem Streit der Eltern.

Die passenden Paragraphen

§ 1697a BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.