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Ehegattenunterhalt

Unterhalt zwischen (getrennten) Ehegatten.

Während der Trennung kann Trennungsunterhalt, nach der Scheidung in bestimmten Fällen nachehelicher Unterhalt zu zahlen sein – etwa bei Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit. Der Anspruch kann begrenzt oder verwirkt sein.

Die passenden Paragraphen

§ 1361 BGB§ 1570 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.