Kfz-Haftpflichtversicherung
Pflichtversicherung für Fahrzeughalter.
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden, die mit dem Fahrzeug Dritten zugefügt werden. Ohne sie darf ein Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen. Eigene Schäden deckt erst die freiwillige Kaskoversicherung.
Die passenden Paragraphen
§ 1 PflVG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.