Fahrlässigkeit
Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Man unterscheidet einfache und grobe Fahrlässigkeit. Der Grad ist wichtig, etwa für Haftung und für Kürzungen in der Kaskoversicherung.
Die passenden Paragraphen
§ 276 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.