Juristische Person
Rechtsträger ohne natürliche Person zu sein.
Eine juristische Person ist ein vom Gesetz anerkannter Rechtsträger, etwa ein eingetragener Verein, eine GmbH oder eine Stiftung. Sie kann selbst Verträge schließen, klagen und verklagt werden. Für sie handeln ihre Organe, etwa der Vorstand oder die Geschäftsführung.
Die passenden Paragraphen
§ 21 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.