Zum Inhalt springen

Juristische Person

Rechtsträger ohne natürliche Person zu sein.

Eine juristische Person ist ein vom Gesetz anerkannter Rechtsträger, etwa ein eingetragener Verein, eine GmbH oder eine Stiftung. Sie kann selbst Verträge schließen, klagen und verklagt werden. Für sie handeln ihre Organe, etwa der Vorstand oder die Geschäftsführung.

Die passenden Paragraphen

§ 21 BGB

Was du jetzt tun kannst

Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.