Haftung des Host-Providers
Verantwortung für fremde Inhalte.
Ein Host-Provider, der fremde Inhalte speichert, haftet für diese grundsätzlich erst, wenn er Kenntnis von einer klaren Rechtsverletzung erlangt und nicht unverzüglich tätig wird. Er muss Inhalte nicht allgemein überwachen, aber bei konkreten Hinweisen reagieren.
Die passenden Paragraphen
§ 10 DDG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.