Haftungsquote
Aufteilung der Haftung nach einem Unfall.
Trifft beide Unfallbeteiligte ein Verschulden oder wirkt die Betriebsgefahr mit, wird der Schaden nach einer Haftungsquote aufgeteilt, etwa 70 zu 30. Maßgeblich sind die Verursachungsbeiträge. Die Quote bestimmt, wer welchen Anteil des Schadens trägt.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.