Betriebsgefahr
Allgemeine Gefahr, die von einem Kfz ausgeht.
Von jedem Kraftfahrzeug geht eine Betriebsgefahr aus. Sie kann auch ohne eigenes Verschulden zu einer Mithaftung führen – etwa mit 20-30 %, wenn dem Halter kein zusätzliches Verschulden nachzuweisen ist.
Die passenden Paragraphen
§ 7 StVG§ 17 StVG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.