Grundschuld
Grundpfandrecht zur Sicherung eines Kredits.
Die Grundschuld belastet ein Grundstück und sichert meist einen Immobilienkredit. Zahlt der Eigentümer nicht, kann die Bank die Zwangsversteigerung betreiben. Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden.
Die passenden Paragraphen
§ 1191 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.