Hypothek
Grundpfandrecht, das an eine Forderung gebunden ist.
Die Hypothek belastet ein Grundstück zur Sicherung einer bestimmten Forderung. Wird die Schuld kleiner, sinkt auch die Hypothek. In der Praxis wird heute meist die flexiblere Grundschuld verwendet.
Die passenden Paragraphen
§ 1113 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.