Gewährleistung (Mängelhaftung)
Das gesetzliche Recht auf eine mangelfreie Sache – meist 2 Jahre.
Ist eine gekaufte Sache von Anfang an defekt, hast du gesetzliche Gewährleistungsrechte: zuerst Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch), dann Minderung oder Rücktritt. Die Gewährleistung gilt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe und ist gesetzlich vorgeschrieben – anders als eine freiwillige Garantie.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.