Garantie
Freiwilliges Versprechen des Herstellers – zusätzlich zur Gewährleistung.
Eine Garantie ist freiwillig: Hersteller oder Händler sichern zu, für eine bestimmte Zeit für die Funktion einzustehen. Sie kommt zur gesetzlichen Gewährleistung hinzu und ersetzt sie nicht. Was genau gilt, steht in den Garantiebedingungen.
Die passenden Paragraphen
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.